Als Steuerberater sind wir befugt, freiwillige Prüfungen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere Gründungsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen nach § 17 KWG (Basel II) und Prüfungen der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften.