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Sind Kosten im Mietvertrag vereinbart, dürfen sie auch berechnet werden

Eine Mieterin kann sich nicht erfolgreich dagegen wehren, dass ihre (ehemalige) Vermieterin unangekündigt »neue« Betriebskostenpositionen berechnet (hier ging es um »Hauswart« und »Gartenpflege«), wenn diese zwar mehrere Jahre nicht berechnet, aber im Mietvertrag vereinbart worden sind. Begleicht die Mieterin die beiden Positionen nach ihrem Auszug nicht, so darf die Vermieterin die offenen Beträge von der Mietkaution abziehen. Das gelte insbesondere dann, wenn die beiden eine Nettomiete »zuzüglich Vorauszahlungen« vereinbart hatten. Die Vermieterin musste nicht ankündigen, dass sie die beiden Positionen (wenn auch nach mehreren Jahren) erstmals berechnen werde. (AmG Hamburg-Bergedorf, 409 C 172/21)

Arbeitsrecht - Wer lieber schwarz statt rot trägt, kann seinen Job verlieren

Weigert sich ein Monteur die von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Sicherheitshose in Rot (als Signalfarbe) bei der Arbeit zu tragen, und hat er für diese Verweigerung bereits zwei Abmahnungen kassiert, so kann ihm gekündigt werden, weil »im Kern eine beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegt«. Kommt der Arbeitnehmer trotz einer Hausordnung, die die rote Hose vorschreibt (unter anderem auch, um von in der Produktionshalle umherfahrenden Gabelstapler-Fahrern besser erkannt zu werden) mehrfach in schwarzer oder grauer Hose in den Industriebetrieb, so ist die Kündigung gerechtfertigt. Die rote Hose sei eine Arbeitsschutzkleidung, das Weisungsrecht des Arbeitgebers deckt die Anordnung. Das ästhetische Empfinden des Arbeitnehmers trete bei der Interessenabwägung zurück. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum er die rote Hose jahrelang getragen habe (der Mann war mehr als 9 Jahre lang in dem Betrieb beschäftigt) - und sich plötzlich beharrlich weigere. (LAG Düsseldorf, 3 SLa 224/24)