Gegründet von Gerhard Menges, beweisen wir nun seit mehr
als 50 Jahren unsere Kompetenz in der Steuerberatung und
Unternehmensberatung. Was ganz klein begann, wuchs im
Laufe der Zeit zur überregional tätigen Kanzlei. Von Anfang
an war uns dabei eines am Wichtigsten:

Unser Mandant.

Er steht im Mittelpunkt aller Tätigkeiten und kommt durch
kompetente Beratungsleistungen sowie unser Netzwerk
von Experten-Kooperationen in den Genuß eines exklusiven
Mehrwertes, denn ...

Wir teilen mit Ihnen die Leidenschaft erfolgreich zu sein!

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Für den nachhaltigen Erfolg unserer Kanzlei ist das Engagement und die Begeisterung unserer Mitarbeiter entscheidend.

Daher bieten wir die nötigen Freiräume, damit Ideen genauso wie Persönlichkeiten wachsen und sich entfalten können.

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30.03.2023

Asyleinrichtungen: Kein Zugang einer Nichtregierungsorganisation ohne vorherige Mandatierung

Eine Nichtregierungsorganisation, die Asylverfahrensberatung durchführt, hat keinen Anspruch auf Zugang ihres Beratungspersonals und Zufahrt eines als Beratungsraum genutzten Busses zu Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende, um dort eine nicht zuvor angefragte Asylverfahrensberatung anzubieten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. mehr...

30.03.2023

"Mobbing" eines Beamten: Kann zu Schadenersatz führende Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn sein

Ein Beamter kann Anspruch auf Schadenersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren – insbesondere durch Vorgesetzte – zulässt. Ob dies der Fall ist, könne nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden, hält das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fest. mehr...

30.03.2023

Wiederholte Kernzeitverletzungen eines Beamten: Rechtfertigen keine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verletzungen der Kernarbeitszeit zunächst dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechend durch niederschwellige disziplinare Maßnahmen zeitnah auf den Beamten einzuwirken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und im konkreten Fall einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen des morgendlichen Zuspätkommens eine Absage erteilt. mehr...

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